Allgemeine
Verkaufsbedingungen.
Vollständiger Text für die Verkaufs- und Lieferverträge von SATE.
Artikelverzeichnis
Vertragsgegenstand
Der Käufer erklärt sich hiermit damit einverstanden, vom Verkäufer zu kaufen, und der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, das Produkt mit den im Vertrag festgelegten technischen Spezifikationen zu verkaufen und dem Käufer zur Verfügung zu stellen sowie die in Artikel 7 beschriebenen Engineering -, Installations-und Goodwill-Dienstleistungen zu erbringen, vorbehaltlich der hier festgelegten Bedingungen.
Der Käufer garantiert, dass er das Produkt nur für den rechtmäßigen zivilen Gebrauch kauft und der Endbenutzer des Produkts ist. Die Parteien erkennen an, dass keine andere Verwendung autorisiert ist und dass der Käufer für Verstöße gegen diese vollständig und ausschließlich verantwortlich ist. Der Verkäufer ist von jeglicher Haftung für die Nichteinhaltung der technischen Normen und Vorschriften durch den Käufer oder Dritte befreit.
Änderungen an Maschinen und technischen Spezifikationen
Der Verkäufer hat jederzeit vor dem versand das Recht, die technischen Spezifikationen nach vernünftigem Ermessen des Verkäufers zu ändern, und der Käufer kann keine Rechte daran geltend machen.
Lieferbedingungen
Der Verkäufer verpflichtet sich, das Produkt gemäß den in den "Lieferbedingungen" des Vertrags festgelegten Bedingungen an den Käufer zu liefern.
Der unter "Lieferbedingungen" festgelegte Zeitplan gibt die Termine für die Erfüllung der einschlägigen Verpflichtungen der Parteien aus dem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Alle Daten und Fristen, die im Vertrag für die Planung, Herstellung, Prüfung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Inbetriebnahme des Produkts angegeben sind, sind lediglich indikativ und programmatisch und stellen keine wesentlichen Begriffe im Sinne und für die Wirkung von Artikel 1457 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dar und können auch nicht als solche ausgelegt werden.
Die Parteien erkennen ausdrücklich an, dass unter Berücksichtigung der technischen Komplexität und der möglichen Personalisierung des Produkts sein wirtschaftlicher Nutzen für den Käufer nicht durch die bloße Überschreitung der vertraglich festgelegten Daten oder Fristen beeinträchtigt wird.
Das bloße Überschreiten eines vertragsdatums oder einer vertragsfrist führt nicht zur automatischen oder rechtlichen Kündigung des Vertrags und gibt dem Käufer nicht das Recht, das Produkt abzulehnen, die Bestellung zu stornieren, vom Vertrag zurückzutreten, fällige Zahlungen auszusetzen oder Strafen zu verhängen, die nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Bevor der Käufer die Kündigung des Vertrags wegen einer vom Verkäufer zu vertretenden Verspätung beantragen kann, muss er den Verkäufer schriftlich zur Erfüllung auffordern und ihm eine zusätzliche Frist von mindestens dreihundertsechzig (360) Tagen gewähren. Die Kündigung kann nur beantragt werden, wenn diese Frist unnötig abgelaufen ist und die Verzögerung eine nicht unbedeutende Nichterfüllung darstellt, die unter Berücksichtigung der Art des Produkts, des lieferfortschritts und des verbleibenden Interesses des Käufers an der Ausführung bewertet wird.
Von der Anrechnung der Verspätung sind alle vom Käufer zurechenbaren Zeiträume, vom Käufer angeforderte Änderungen, die Nichtgenehmigung von Zeichnungen oder technischen Spezifikationen, die Nichtverfügbarkeit der Website sowie Ereignisse gemäß Artikel 12 ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen und Garantien
Die Zahlung des" Kaufpreises "erfolgt vom Käufer an den Verkäufer in Rechnungswährung gemäß den in den" Zahlungsbedingungen " des Vertrags angegebenen Zahlungsbedingungen auf das vom Verkäufer schriftlich angegebene Bankkonto. Die Zahlung gilt nur dann als an den Verkäufer geleistet, wenn der betreffende Betrag dem genannten Bankkonto des Verkäufers bedingungslos gutgeschrieben wurde.
Wenn der Käufer die im Vertrag festgelegten Zahlungsbedingungen nicht einhält, ist der Verkäufer nach eigenem Ermessen und ohne Haftung für Schäden berechtigt:
- i.den Vertrag zu kündigen und einen Teil des an den Käufer gezahlten "Kaufpreises" als teilweisen Ersatz für die dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Vereinbarung entstandenen Kosten zu behalten und weitere Schäden zu verlangen, falls;
- II.die Lieferung des noch nicht gelieferten Produkts ganz oder teilweise zu verweigern oder die Lieferung zu verschieben, bis alle vom Käufer dem Verkäufer geschuldeten Beträge bezahlt sind.
Eigentum an dem Produkt
Sofern nicht anders durch die anwendbare Gesetzgebung vorgesehen, die gesetzlich absolut ist und nicht durch den Vertrag geändert werden kann, geht das Eigentum an dem Produkt nur nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises des Produkts auf den Käufer über.
Leistungszertifikat
Wenn das Produkt bereit ist, mit der Produktion zu beginnen, verpflichtet sich der Verkäufer, den Käufer darüber zu informieren, dass er die Möglichkeit hat, den vom Verkäufer angegebenen Bauort für eine mögliche Überprüfung des Produkts zu betreten.
Gemäß Artikel 6.1 muss der Käufer die vom Verkäufer bereitgestellte Leistungsbescheinigung unterzeichnen, und der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, die Lieferung gemäß den in den "Lieferbedingungen" des Vertrags festgelegten Bedingungen einzuleiten.
Installieren und starten
Nach der Lieferung des in der "Produktbeschreibung" der Vereinbarung gemäß Artikel 2 festgelegten Produkts und innerhalb der im Vertrag festgelegten Fristen verpflichtet sich der Verkäufer, seine Betreiber zur Montage, Installation und Inbetriebnahme zum Produktinstallationsstandort zu entsenden.
Die Anzahl der Personen und die Länge des installationszeitraums werden vom Verkäufer auf der Grundlage des geschätzten Bedarfs angegeben, wobei der Verkäufer unter keinen Umständen verpflichtet sein darf, dem Käufer auf Kosten des Verkäufers zusätzliches Personal in Anzahl oder für Zeiträume bereitzustellen, die der Verkäufer aufgrund der Erfahrung des Verkäufers in diesem Bereich für angemessen hält.
Der Käufer ist für die Bereitstellung von Fundamenten, Gebäuden, Hebevorrichtungen, qualifizierten Arbeitskräften, Wasser -, Strom-und abwasseranschlüssen, Rohstoffen und anderen Materialien, Arbeitskräften, Dienstleistungen und Einrichtungen verantwortlich, die für die Betreiber des Verkäufers vernünftigerweise erforderlich sind Installation und Inbetriebnahme des Produkts.
Der Käufer muss während des Installations-und Startvorgangs uneingeschränkt mit dem Verkäufer zusammenarbeiten und alle für die Installation und den Start des Produkts erforderlichen Dienstleistungen erbringen. Wenn der Käufer die oben genannten Einrichtungen nicht für den Installations-und Startprozess bereitstellt, wird der Verkäufer die Entscheidung als angemessen erachten und der Käufer übernimmt alle damit verbundenen Kosten.
Die Installation und Inbetriebnahme des Produkts muss gemäß den im mitgelieferten Handbuch angegebenen Verfahren durchgeführt werden. Der Begriff "Inbetriebnahme" bezeichnet die Phase, in der das Produkt in Betrieb genommen wird. Die Parteien kooperieren vollständig miteinander, bis der Verkäufer der Ansicht ist, dass das Produkt produktionsbereit ist.
Nach Abschluss der Installations- und Betriebsphase stellt der Verkäufer dem Käufer Englisch zur Verfügung.
- i.das Prüfzertifikat, das von beiden Parteien unterzeichnet werden muss;
- II.das Handbuch, einschließlich der technischen und Leistungsbeschreibungen der einzelnen Komponenten und ihrer empfohlenen Verwendung sowie der kommerziellen Garantien.
Die oben genannten Unterlagen müssen nur in italienischer Sprache und / oder
Gewährleistungen
Der Verkäufer garantiert und garantiert dem Käufer, dass:
- i.vorbehaltlich der Bestimmungen des oben genannten Artikels 5 geht das Eigentum an dem Produkt frei von Pfandrechten oder Pfandrechten auf den Käufer über;
- II.für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Datum der Ausstellung des Testzertifikats (im folgenden "Garantiezeitraum") werden alle während dieser Garantiezeit auftretenden Herstellungsfehler vom Verkäufer gemäß den Bedingungen von korrigiert die gesetzliche Garantie, wie folgt.
Der Verkäufer repariert oder ersetzt nach eigenem Ermessen alle fehlerhaften Teile, die unter die gesetzliche Garantie fallen. Die gesetzliche Garantie bezieht sich auf einzelne Teile oder defekte Teile gemäß der Beschreibung der "Produktbeschreibung" und dieser Vereinbarung. Der Verkäufer hat das Recht, zwischen der Lieferung von Ersatzteilen, der Reparatur am Standort des Käufers oder der Reparatur in der Werkstatt des Verkäufers zu wählen.
Der Verkäufer muss das Teil untersuchen, um festzustellen, ob es defekt ist und ob der Verkäufer für den Defekt verantwortlich ist; im letzteren Fall trägt der Verkäufer die Kosten für die Lieferung des ersatzteils oder die Kosten für den Transport des zu reparierenden Produkts zur Reparaturwerkstatt des Verkäufers und die Rückkehr zum Standort des Käufers. Unter Einhaltung (und nur unter Einhaltung) der vom Verkäufer im Rahmen der Garantie ersetzten Teile beginnt eine neue Garantiezeit und tritt sechs (6) Monate nach Lieferung des neuen teils in Kraft. Wenn der Verkäufer gegen diese gesetzliche Garantie verstößt, entspricht die gesamte Haftung des Verkäufers und der ausschließliche Rechtsbehelf des Käufers den Kosten für den Ersatz des defekten Teils des Produkts und ist für den Käufer kostenlos.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Arbeiten, Reparaturen oder Austausch durch den Käufer oder Dritte. Alle Eingriffe, einschließlich der möglichen Demontage und Neuinstallation im Falle eines Weiterverkaufs während der Garantiezeit durch Dritte, die nicht vom Verkäufer autorisiert wurden, machen diese Garantien ungültig.
Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass die Garantie des Verkäufers ausdrücklich auf Herstellungsfehler beschränkt ist und dass sich die Garantie nicht auf Mängel erstreckt, die sich aus anderen Gründen ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mängel, die ganz oder teilweise durch Transportschäden, unsachgemäße Verwendung, Handhabung oder Wartung des Produkts und aller anderen Handlungen verursacht wurden, die nicht ausdrücklich im Handbuch enthalten sind, durch Handlungen, die gegen das Gesetz verstoßen, durch Arbeiten oder Änderungen, die vom Käufer oder Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers am Produkt vorgenommen wurden.
Diese Garantie ist ausschließlich und ersetzt alle anderen schriftlichen, mündlichen oder stillschweigenden Garantien.
Alle Ansprüche im Zusammenhang mit produktmängeln müssen dem Käufer innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Entdeckung eines solchen Mangels schriftlich vorgelegt werden und in jedem Fall als ungültig angesehen werden, es sei denn, sie werden zurückgewiesen oder nach Ablauf der folgenden Fristen:
- i.zwölf (12) Monate nach dem Liefertermin des Produkts;
- II.Ablauf der Garantiezeit.
Für die Zwecke dieses Artikels 9 gelten Faxnachrichten und Einschreiben per eingeschriebener E-Mail mit Empfangsbestätigung als schriftliche Mitteilungen.
Sobald die Bedingungen der gesetzlichen Garantie abgelaufen sind, wird dem Käufer jegliche Unterstützung in Rechnung gestellt und die damit verbundenen Kosten werden zwischen den Parteien schriftlich vereinbart.
Haftungsbeschränkungen
Die Garantien und Verantwortlichkeiten des Verkäufers gemäß und in Übereinstimmung mit dem Vertrag sind auf die ausdrücklich im Vertrag festgelegten beschränkt. Soweit hierin nicht ausdrücklich vorgesehen oder durch geltendes Recht, das absolut gesetzlich vorgeschrieben ist und durch den Vertrag nicht geändert werden kann, haftet der Verkäufer nicht in Bezug auf das Produkt. In keinem Fall haftet der Verkäufer für Gewinnverluste, zufällige oder Folgeschäden, direkte oder indirekte Verluste jeglicher Art (einschließlich Personenschäden und Sachschäden) oder für Verluste oder Schäden, die sich aus einfachen Empfehlungen des Verkäufers an den Käufer ergeben.
Das Produkt, entworfen und hergestellt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen des Landes des Verkäufers zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung und in Übereinstimmung mit der "Produktbeschreibung". Der Verkäufer übernimmt keine Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich der Konformität des Produkts mit den geltenden Gesetzen, Sicherheitsvorschriften und/oder technischen Standards des Landes, in dem das Produkt installiert und gestartet wird (das "Bestimmungsland") gemäß Artikel 7 oben.
Der Käufer allein ist dafür verantwortlich, dass das Produkt diesen Gesetzen, Vorschriften und Standards entspricht. Der Käufer hat den Verkäufer zu entschädigen und den Verkäufer von allen Ansprüchen gegen den Verkäufer und/oder Kosten zu befreien, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Käufers ergeben, um sicherzustellen, dass das Produkt den geltenden Gesetzen, Sicherheitsvorschriften und/oder technischen Standards des Bestimmungslandes entspricht.
Steuern, Abgaben und Genehmigungen
Alle Steuern, Abgaben, Gebühren und Gebühren, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Dienstleistungen des Verkäufers im Rahmen des Vertrags oder im Zusammenhang damit den Behörden im Land des Verkäufers geschuldet werden, gehen zu Lasten des Verkäufers. Der Verkäufer wird alles in seiner Macht Stehende tun, um alle Genehmigungen einzuholen, die von der Regierung seines Landes im Zusammenhang mit dem Vertrag verlangt werden könnten.
Alle Steuern, Gebühren, Gebühren und Gebühren, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Dienstleistungen des Verkäufers im Rahmen des Vertrags oder im Zusammenhang damit anfallen oder geschuldet werden, die einer Behörde außerhalb des Landes des Verkäufers geschuldet werden, einschließlich, ohne Einschränkung, der Behörden des Bestimmungslandes, sind vom Käufer zu zahlen. Der Käufer ist dafür verantwortlich, die Genehmigungen einzuholen, die möglicherweise von der Regierung des Ziellandes im Zusammenhang mit dem Vertrag verlangt werden.
Schulung und Wartung
Auf Wunsch des Käufers muss der Verkäufer dem Personal des Käufers Schulungen zur Verwendung, Wartung und Reparatur des Produkts anbieten. Alle Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung solcher Kurse gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers, die Gebühren des Verkäufers für solche Schulungen sind diejenigen, die der Verkäufer für solche Aktivitäten zum Zeitpunkt der Anfrage des Käufers berechnet.
Auf Wunsch des Käufers muss der Verkäufer während der Garantiezeit, wie in Artikel 8.1 oben definiert, dem Käufer technische Unterstützung in Bezug auf das Produkt zu dem Preis leisten, der derzeit vom Verkäufer für solche Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Anfrage des Käufers berechnet wird. Alle angemessenen Reise - und Aufenthaltskosten, die dem Personal des Verkäufers für die Erbringung technischer Hilfe gemäß diesem Artikel entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers.
Höhere Gewalt und Schwierigkeiten
Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei für leistungsausfälle, einschließlich, ohne Einschränkung, verspätete Lieferung oder Nichtlieferung, deren Nichteinhaltung auf Ereignisse zurückzuführen ist, die außerhalb der angemessenen Kontrolle dieser Partei liegen ("Ereignis höherer Gewalt"), einschließlich, aber nicht beschränkt auf verspätete Lieferung oder Nichtlieferung von Materialien durch Lieferanten, Aussetzung oder Schwierigkeiten beim Transport, Streiks, Schließungen, Arbeitskämpfe jeglicher Art, Brände, Unfälle, Erdbeben und andere Naturereignisse, Unruhen, Kriege, Aufstände, Verspätungen von Beförderern, staatliche beschlagnahmen, Embargos, Gesetze oder Vorschriften jeglicher Art. Unterabteilung oder politische Agentur oder eine Regierung (deklariert oder nicht deklariert).
Sobald das Ereignis höherer Gewalt und seine Auswirkungen auf die Produktionskapazität der Vertragspartei bekannt werden, hat diese Vertragspartei die andere Vertragspartei schriftlich über dieses Hindernis und seine Auswirkungen auf die Vollstreckbarkeit der ersten Vertragspartei zu unterrichten.Die schriftliche Mitteilung wird auch dann erteilt, wenn das Ereignis höherer Gewalt aufhört.
Wenn die Partei nicht schriftlich benachrichtigt wird, verfällt sie für Schäden und Verluste, die sonst hätte vermieden werden können.
Wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als zwölf (12) Monate andauert, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag nach schriftlicher Mitteilung an die andere Partei zu kündigen.
Als Ausnahme von dem Vorstehenden ist zu verstehen, dass der Verkäufer Anspruch hat, den bereits vom Käufer gezahlten Teil des bereits vom Käufer gezahlten Teil des Kaufpreises zu behalten, falls der Vertrag gemäß diesem Abschnitt aufgrund eines Embargos und/oder eines gesetzlichen, staatlichen oder verwaltungsrechtlichen Akts mit gleichwertiger Wirkung im Zielland beendet wird. in Form einer teilweisen Entschädigung für die vom Verkäufer im Zusammenhang mit der Vereinbarung entstandenen Ausgaben.
Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit: zu diesem Zweck verhandeln Sie dem Käufer Alternative Vertragsbedingungen, um die Auswirkungen dieser Unannehmlichkeiten während der Garantiezeit zu mildern oder zu mildern.
- i.die fortgesetzte Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Verkäufer wird aufgrund eines Ereignisses, das außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegt und das dieser bei der Unterzeichnung des Vertrags vernünftigerweise nicht hätte berücksichtigen können, übermäßig belastend;
- II.der Verkäufer war vernünftigerweise nicht in der Lage, dieses Ereignis oder seine Folgen zu vermeiden oder zu überwinden;
die Parteien müssen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Verkäufers
Wenn die Parteien keine Einigung über solche Alternativen Vertragsbedingungen erzielen können, hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag zu kündigen und den Teil des Kaufpreises, den der Käufer bereits gezahlt hat, als teilentschädigung für die entstandenen Kosten zu behalten Der Verkäufer im Zusammenhang mit der Vereinbarung.
Anwendbares Recht-Zuständigkeit und Schiedsgerichtsbarkeit
Der Vertrag wird in Übereinstimmung mit den italienischen Gesetzen und insbesondere dem am 11.April 1980 in Wien unterzeichneten Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf geregelt und ausgelegt.
Im Falle von Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben und nach anderen Bestimmungen des Vertrags nicht beigelegt werden können, erklären sich die Parteien in erster Linie damit einverstanden, die Angelegenheit einem zuständigkeitsverfahren zu unterziehen, das gemäß den Regeln für die Zuständigkeit der Internationalen Handelskammer durchgeführt wird.
Alle Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die nicht durch diese Verordnung gemäß den Schiedsregeln der Internationalen Handelskammer beigelegt wurden, werden von drei (3) Schiedsrichtern, die gemäß diesen Regeln ernannt wurden, endgültig beigelegt. Der Sitz des Schiedsgerichts ist Lugano, Schweiz. Die Sprache des Schiedsverfahrens muss Englisch sein. Der Schiedsspruch bestimmt, welche Partei oder welche Parteien die Kosten des Schiedsverfahrens tragen müssen. Jede Entscheidung dieser Art ist für die Parteien endgültig und bindend und kann als endgültiges Urteil in den Wohnsitz einer Partei oder einer Gerichtsbarkeit, in der diese Partei geschäftlich tätig ist, eingefügt werden.
Mitteilungen
Alle im Vertrag geforderten Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und müssen den Parteien per Einschreiben oder Kurier oder fa oder zertifizierter E-Mail zugesandt werden, Alle mit Rückschein an die oben genannten Adressen oder an andere Adressen, die die Parteien später schriftlich benennen können.
Vertrauliche Informationen
Alle Informationen, die der Verkäufer dem Käufer im Rahmen des Vertrags in Bezug auf Produktdesign oder-Herstellung, Finanzpläne, Produktentwicklung, Prognosen oder ähnliches offenlegt, sowie alle Dokumente oder sonstigen Materialien, die als "vertraulich" oder "vertraulich" gekennzeichnet sind, werden von der empfangenden Partei als vertrauliche Informationen behandelt, und die empfangende Partei trifft alle angemessenen Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass Sie von den Mitarbeitern der empfangenden Partei als solche behandelt werden. Alle diese vertraulichen Informationen werden von der empfangenden Partei und Ihren Mitarbeitern nur verwendet, wenn dies für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich ist, und alle Dokumente und sonstigen Materialien, die vertrauliche Informationen enthalten, werden unverzüglich an die offenlegende Partei zurückgesandt oder nach deren Wahl auf schriftliche Anfrage und in jedem Fall bei Beendigung des Vertrags vernichtet.
Artikel 16 der Vereinbarung gilt ab dem tatsächlichen Inkrafttreten des Vertrags bis 4 (vier) Jahre nach Ablauf der gesetzlichen und/oder kommerziellen Gewährleistungsfristen als verbindlich.
Weitere Zustände
Keine Partei wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag übertragen.
Der Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen den gesamten Vertrag zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Dokuments dar und ersetzen alle anderen vorherigen mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen und alle vorherigen Mitteilungen in Bezug auf den Gegenstand dieses Dokuments.
Die Vereinbarung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in italienischer Sprache verfasst und unterzeichnet, und der italienische Text ist der einzige authentische Text dieses Dokuments.
Änderungen des Vertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vorgenommen, von den ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet und ausdrücklich als Änderungen gekennzeichnet werden.
Die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer Bestimmung des Vertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit und/oder Durchsetzbarkeit des restlichen Vertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.